ILP Inmobiliaria La Palma
Wir sind ein kleines und flexibles Team von Fachleuten mit mehr als 30 Jahren Erfahrung im Immobiliensektor. Wir stehen Ihnen gerne in Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch und Portugiesisch zur Verfügung.
Leo Bohnke Anne Zobel Martina Warbeck Carola WagnerDatenschutzgesetz
ILP Leo Bohnke S.L.U. respektiert die Vertraulichkeit Ihrer Daten. In Übereinstimmung mit dem Verfassungsgesetz zum Schutz von Daten persönlichen Charakters, LO/15/1999, sowie dem Königlichen Dekret 1720/2007 setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass Ihre Daten bei einer Kontaktaufnahme mit uns auf telematischem Weg in eine sich im Besitz von ILP Leo Bohnke S.L.U. (CIF B76634864) befindende Datendatei aufgenommen werden.
Für weitere Informationen siehe unsere Datenschutzrichtlinie:
DatenschutzrichtlinieSollten Sie Ihr Anrecht auf Zugang, Berichtigung, Streichung und Widerspruch ausüben wollen, können Sie uns unter Angabe von „A.R.C.O.“ in der Betreffzeile eine entsprechende Nachricht zusammen mit einem gesetzlich gültigen Identitätsnachweis - wie z.B. Ihrem Personalausweis - an unsere E-Mail-Adresse senden:
Geschäfts- und Provisionsbedingungen
Umfang und Art des Auftrages / Honorarberechnung
Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Vermittlung von Immobilien.
Eine Provision fällt an, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein Vertrag, auch zu einem späteren Zeitpunkt, zustande kommt. Ein Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn aufgrund unserer Tätigkeit Vertragsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen.
Vertragsverhältnis zum Verkäufer
Die gemeinsam festgelegten Angebotsbedingungen sind Grundlage unseres Auftrages. Wird die Verkaufsabsicht aufgegeben, sind wir sofort zu unterrichten.
Honorarsatz:
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Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetriebe:
3 % der Realkaufsumme (Minimum 1.800,- Euro) + I.G.I.C. (7 %, kanarische Mwst.)
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Mit Abschluß eines Vorvertrages (z. B. Kaufoption für die Kaufsicherstellung):
Ist 2/3 Provision zu zahlen, die restlichen 1/3 bei notariellem Kaufvertrag.
Vertragsverhältnis zum Käufer
Die vom Interessenten bekanntgegebene Nachfrage ist Grundlage unseres Auftrages. Ändert sich diese oder gibt der Interessent seine Kaufabsicht auf, sind wir davon zu unterrichten.
Sämtliche Angebote erfolgen auf der Grundlage der Auskünfte des jeweiligen Anbieters nach bestem Wissen und Gewissen sowie freibleibend und unter dem Vorbehalt des Irrtums.
Bei Kaufabsicht werden von uns alle den Interessenten betreffenden Dokumente, Bestätigungen, Nachweise etc. organisiert und der Kauf beim Notar bis zur Unterschrift vorbereitet.
Honorarsatz:
-
Vermittlung von Immobilien oder Gewerbebetriebe einschl. der kompletten Eigentumsübertragung:
3 % der Realkaufsumme (Minimum 1.800,- Euro) + I.G.I.C. (7 %, kanarische Mwst.)
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Mit Abschluß eines Vorvertrages (z. B. Kaufoption für die Kaufsicherstellung):
Ist 2/3 Provision zu zahlen, die restlichen 1/3 bei notariellem Kaufvertrag.
Kosten und Gebühren beim Kauf von Immobilien
Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, sollten Sie die Hilfe einer professionellen Immobilienagentur in Anspruch nehmen. Sie haben dabei die Garantie einer kompetenten Abwicklung der Eigentumsüber tragung und können sich teure Fehler, die durch Unkenntnis der Rechtslage und der verschiedenen Steuerzahlungen und Gebüren entstehen können, ersparen.
Beim Kauf einer Immobilie entstehen Ihnen neben dem Kaufpreis weitere Kosten in Höhe von etwa 10 bis 11 % des Kaufpreises.
Es sind folgende Kosten:
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Grunderwerbssteuer
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6,5 % Grunderwerbssteuer auf den eingetragenen Kaufpreis.
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Wenn es sich um den Kauf eines Neubaues über eine Baugesellschaft handelt, zahlt man I.G.I.C. (7 %, kanarische Mehrwertsteuer) an dieselbe. Die Kaufsteuer ist in diesem Fall 1 % auf den eingetragenen Kaufpreis, statt der 6,5 % Grunderwerbssteuer.
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Gebühren für die Eintragungen im Eigentumsregister.
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Gebühren für die Änderungen im Gemeindekatasteramt.
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Notargebühren.
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Provision für die Immobilienagentur (bei den meisten Agenturen anwendbarer Satz):
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3 % (minimum 1.800,- Euro) plus die kanarische Mehrwertsteuer (I.G.I.C., 7 %) (siehe Vertragsverhältnis zum Käufer).
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Mit Abschluss eines Vorvertrages (z. B. Kaufoption) ist 2/3 der Provision zu zahlen, die restlichen 1/3 bei notariellem Kaufvertrag.
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